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Verzeichnis der Kopien der Tauf- Ehe- und Sterbebücher
aus den Walliser Pfarreien im Staatsarchiv Sitten
Im Jahre 1976 hat das Staatsarchiv in Zusammenarbeit
mit der kantonalen Dienststelle für Zivilstandswesen, damals unter der
Leitung unseres Vorstandsmitgliedes Hermann Imboden, mit Erlaubnis des
bischöflichen Ordinariates die Mikroverfilmung der Tauf-, Ehe- und Sterbebücher
der Walliser Pfarreien beschlossen und durchgeführt. Es handelte sich
in erster Linie um eine Sicherheitsverfilmung, sollte doch verhindert
werden, dass bei etwaigem Verlust der Originale gleichzeitig auch die
darin enthaltenen Informationen verloren gingen.
Für die Verantwortlichen des kantonalen Zivilstandswesens
ging es auch darum, einen direkten Zugriff zu den Familienakten aus der
Zeit vor der Einführung des eidgenössischen Zivilstandswesen im Jahre
1876 zu sichern, die u.a. für Erbberechtigungsnachweise oft unerlässlich
sind.
Da ab 1876 die gewünschten Informationen ebenso leicht
aus den Zivilstandsakten entnommen werden können, beschloss man - wohl
aus Spargründen -:
a) die nach 1876 neu begonnenen Pfarr-Register nicht
zu verfilmen;
b) aus dem gleichen Grunde die Pfarr-Register der nach 1876 gegründeten
Pfarreien nicht zu berücksichtigen.
Damit wurde wenigstens teilweise den berechtigten Bedenken von gewissen
Pfarrgeistlichen Rechnung getragen, die eine Gefährdung der Privatsphäre
noch lebender Personen befürchteten, falls die Pfarrbücher bis in die
Gegenwart verfilmt und so aus ihrer Kontrolle geraten würden. Die Pfarrbücher
sind ja keine eigentlichen Zivilstandsakten, sie sind ausschliesslich
für kirchliche Belange angelegt worden. Die Entstehung der Tauf-, Ehe-
und Sterbebücher geht auf die Reformdekrete des Konzils von Trient (1545-1563)
zurück. Doch die Konzilsvorschriften wurden erst na ch Jahrzehnten, oft
mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit, durchgesetzt. Im Wallis finden sich
die ältesten Eintragungen in den Pfarreien, die den Chorherren des Grossen
St. Bernhards anvertraut waren. Die Pfarreien des Bistums folgten nach
und nach im 17. Jahrhundert. Die Eintragungen erfolgten selbstverständlich
in lateinischer Sprache - mancherorts bis in die jüngste Gegenwart.
Sehr oft sind die Taufbücher älter als die Ehe- und Sterbebücher, aber
anfänglich sind die Eintragungen noch sehr lückenhaft: Totgeburten wurden
nicht eingeschrieben, für Uneheliche hatte man vielerorts geheime Register
und bei normalen Eintragungen fehlen oft nicht nur die Namen der Paten
sondern auch jene der Eltern. Bei der sehr geringen Zahl der üblicherweise
verwendeten Vornamen ist es nicht verwunderlich, dass der heutige Benützer
nicht mehr einwandfreie Identifikationen vornehmen kann. Nicht selten
kommt es auch vor, dass über längere Zeiträume keine Eintragungen gemacht
wurden, sei es weil die Pfarrei verwaist war oder weil der verantwortliche
Pfarrer die Bücher vernachlässigte.
Das Staatsarchiv, das die Verfilmung primär als Kulturgüterschutzmassnahme
durchführen liess, sah von Anfang an die ausserordentliche Bedeutung dieser
ehrwürdigen Bücher für die Geschichtsforschung, namentlich für den Familienforscher.
Deshalb wurde beschlossen, von den Mikrofilmen benutzerfreundlichere Xerokopien
herstellen zu lassen. Selbstverständlich können diese Kopien im Staatsarchiv
eingesehen werden. Doch da die Pfarrbücher nicht Eigentum des Staates
sind, kann das Staatsarchiv nicht selbst über deren Benutzung entscheiden.
Wer also die Kopien der Pfarrbücher im Staatsarchiv einsehen will, braucht
eine schriftliche Bewilligung des jeweiligen Pfarrers. Es ist dies keine
Schikane sondern ganz einfach die Respektierung bestehender Besitzverhältnisse.
Die meisten Pfarrer geben übrigens die Erlaubnis gerne, da so die früher
vielbenutzten Originale geschont werden können ...und auch die kostbare
Zeit unserer Geistlichkeit.
Aus Gründen des Datenschutzes kann das Staatsarchiv die Photokopierung
ganzer Teile von Pfarrbüchern nicht gestatten, ist aber gerne bereit,
die eine oder andere Seite, etwa zur Illustrierung einer Genealogie oder
Familiengeschichte, kopieren zu lassen. Im Rahmen des Vernünftigen sind
die Archivare auch gerne bereit, Lese- und Übersetzungshilfen zu bieten.
Doch ist es ihnen aus verständlichen Gründen nicht möglich, während ihrer
Arbeitszeit ganze Stammbäume zu erarbeiten.
Die Redaktionskommission hofft, mit der Veröffentlichung des folgenden
Verzeichnisses manchem Familienforscher eine echte Hilfe bieten zu können
und wünscht allen Benützern dieser für jeden Genealogen unerlässlichen
Quelle viel Geduld und Entdeckerfreuden.
Walliser Vereinigung Für Familienforschung- 1991
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