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Bedingungen für die Konsultation
Da die Archivdokumente einmalige und unersetzbare Stücke oder Akten sind, müssen sie mit Vorsicht behandelt werden. Ihre Konsultation ist nur im Arbeitssaal erlaubt. Aus Gründen der Sicherheit wird das Ausleihen nach Hause nicht gestattet.

Antrag für genealogische Forschungsarbeiten.
Das kantonale Staatsarchiv ist in der Lage, die adäquate Dokumentation zur Verfügung zu stellen, macht aber keine genealogische Forschungsarbeiten. Das Staatsarchiv hat weder das nötige Personal noch die Zeit, um solche Dienste durchzuführen.


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