Bedingungen
für die Konsultation
Da die Archivdokumente einmalige und unersetzbare Stücke oder
Akten sind, müssen sie mit Vorsicht behandelt werden. Ihre Konsultation
ist nur im Arbeitssaal erlaubt. Aus Gründen der Sicherheit wird das Ausleihen
nach Hause nicht gestattet.
Antrag für genealogische Forschungsarbeiten.
Das kantonale Staatsarchiv ist in der Lage, die adäquate Dokumentation
zur Verfügung zu stellen, macht aber keine genealogische Forschungsarbeiten.
Das Staatsarchiv hat weder das nötige Personal noch die Zeit, um solche
Dienste durchzuführen.
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[Werkzeuge] [Bedingungen]
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